Archiv für Juli 2010

Negative Strompreise?

Mittwoch, 21. Juli 2010

Überschüssige Energie an der Leipziger Strombörse EEX zu verkaufen, ist teilweise sehr schwierig. Es genügt nicht einmal, sie Pumpwasserwerken zur Energiespeicherung gratis zu überlassen. Denn die wollen Geld und so ergeben sich negative Strompreise.

Bei Rohstoffen geht man davon aus, dass es keinen negativen Preis geben kann. Wenn Strom im Überschuss erzeugt wird, müssen Abnehmer gefunden werden, auch wenn diese nur geringe Preise oder garnichts zahlen.

Das Problem ist, dass große Strommengen nicht gespeichert werden können (so große Akkus gibt es nicht). Erzeugung und Verbrauch müssen einander entsprechen, sonst ist die Stabilität des Netzes gefährdet. Die derzeit einzige Möglichkeit, doch eine Speicherung zu erreichen, sind Pumpwasserkraftwerke. Dort wird das Wasser durch Nutzung des überschüssigen Stroms in die Höhe gepumpt und später – wenn der Bedarf größer ist – mittels rücklaufender Wasserkraft wieder in Strom umgewandelt.

Die Speicherung mittels Pumpwasserkraftwerken hat in Deutschland aufgrund des Ausbaus von alternativen Energien stark zugenommen, da Sonnen- und Windenergie nur schwer vorher sehbar sind.

Die Stromkonzerne werden durch negative Strompreise nicht belastet. Sie holen sich die Kosten gesetzeskonform vom Verbraucher zurück, indem sie die Ausgaben später auf die Umlage für erneuerbare Energien (EEG-Abgabe) draufschlagen.

In Zukunft erwartet der Energieexperte Manuel Frondel vom Rheinisch-Westfälischen Institut (RWI) häufiger negative Strompreise.

Durch den Ausbau von Offshore-Anlagen wird in Zukunft die Stromerzeugung aus Windkraft steigen. Leider hinkt der Ausbau der Stromnetze im Binnenland der Installation neuer Windkraftanlagen deutlich hinterher.

Obwohl die Bundesregierung für diesen Herbst ein Energiekonzept angekündigt hat, lassen mich die sehr widersprüchlichen Äußerungen vermuten, dass außer großen Absichtserklärungen nichts Konkretes dabei herauskommen wird.

Die Zeche für die fehlende Koordinierung und Konzeptlosigkeit werden wie üblich die Verbraucher zahlen müssen.

Michael Koch

http://www.diekostenmanager.de/m-koch

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Verstoß gegen Mindestlohn jetzt Straftat

Freitag, 09. Juli 2010

Bisher wurde ein Verstoß gegen die Mindestlohnregelung als Ordnungswidrigkeit gesehen, ab sofort ist es laut Landgericht Magdeburg eine Straftat.

Unternehmen, die die allgemein verbindlichen Mindestlöhne unterlaufen, müssen zukünftig statt mit Bußgeld mit Freiheitstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen rechnen.

In der Regel wird der höchste Repräsentant, also Geschäftsführer oder Vorstand, in die Haftung genommen. Der Betroffene gilt dann als vorbestraft. Damit wird ein neues Kapitel im Kampf gegen Lohndumping aufgeschlagen.

Falls das Urteil rechtskräftig wird, erlangt es eine bundesweite Bedeutung.

Dietmar Laubscher

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