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Verstoß gegen Mindestlohn jetzt Straftat

Bisher wurde ein Verstoß gegen die Mindestlohnregelung als Ordnungswidrigkeit gesehen, ab sofort ist es laut Landgericht Magdeburg eine Straftat.

Unternehmen, die die allgemein verbindlichen Mindestlöhne unterlaufen, müssen zukünftig statt mit Bußgeld mit Freiheitstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen rechnen.

In der Regel wird der höchste Repräsentant, also Geschäftsführer oder Vorstand, in die Haftung genommen. Der Betroffene gilt dann als vorbestraft. Damit wird ein neues Kapitel im Kampf gegen Lohndumping aufgeschlagen.

Falls das Urteil rechtskräftig wird, erlangt es eine bundesweite Bedeutung.

Dietmar Laubscher

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4 Antworten zu “Verstoß gegen Mindestlohn jetzt Straftat”

  1. Bernd sagt:

    Habe neulich gelesen, dass man die Reinigungskosten für Berufsbekleidung auch von der Steuer absetzte kann, stimmt das?

  2. Das ist doch mal eine gute Nachricht. So werden in Zukunft auch die Preise stabiler und die Firmen arbeiten nicht mehr für Dumpingpreise!

  3. Lynell sagt:

    Glad I’ve fnailly found something I agree with!

  4. Ellen sagt:

    With the bases loaded you stcruk us out with that answer!

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