Ab November 2011 gilt ein neuer verbindlicher Mindestlohn für alle Beschäftigten in der Abfallwirtschaft.
Der neue Stundenlohn von 8,33 Euro gilt ab 01. November 2011 auch für nicht tarifgebundene Betriebe der Abfallwirtschaft.
Die kleine Erhöhung von 8,24 auf 8,33 Euro pro Stunde kommt mit zweimonatiger Verspätung, ist nach meiner Meinung aber trotzdem ein Schritt in die richtige Richtung.
Dietmar Laubscher
