Archiv für Januar 2012

Tariflohn der Gebäudereiniger ist seit 01.Januar 2012 wieder allgemeinverbindlich.

Dienstag, 10. Januar 2012

Die Bundesregierung hat in ihrer letzten Sitzung vor Weihnachten erneut die Allgemeinverbindlichkeit der Tariflöhne für die Gebäudereinigung beschlossen.

Das bedeutet, dass die verhandelten Löhne für die Jahre 2012 und 2013 wieder als gesetzliche Mindestlöhne für die Branche gelten. Diese zu unterlaufen ist damit erneut und gottseidank wieder zum Straftatbestand erhoben worden. Denn Sparen an den Kosten der Gebäudereinigung ist zwar gut und schön, wenn dies intelligent und mit Fachkenntnis vorgenommen wird. Aber es ist sehr unschön, wenn es in erster Linie darum geht Menschen, die ihre Arbeitsleistung dazu erbringen uns „den Dreck weg zu machen“, um ihren nicht gerade üppigen Lohn zu betrügen.

Bereits in der Vergangenheit hat der Zoll viele Kontrollen vorgenommen und auch Auftraggeber mit Strafen belegt. Denn es wird diesen unterstellt, dass sie bei Stundenverrechnungssätzen, die ein „normales Maß“ unterschreiten (für 2012 ca. 15 €), hätten wissen müssen, dass der Tariflohn / gesetzliche Mindestlohn nicht bezahlt werden kann.

Auch wenn es einfach erscheint an Gebäudereinigungskosten „zu drehen“, so sollte man also immer sehr vorsichtig und gewissenhaft daran gehen – am besten man fragt um Hilfe bei einem zertifizierten Experten.

Manfred Heiny

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