Archiv für die Kategorie ‘Berufskleidung und Mietwäsche’

Verstoß gegen Mindestlohn jetzt Straftat

Freitag, 09. Juli 2010

Bisher wurde ein Verstoß gegen die Mindestlohnregelung als Ordnungswidrigkeit gesehen, ab sofort ist es laut Landgericht Magdeburg eine Straftat.

Unternehmen, die die allgemein verbindlichen Mindestlöhne unterlaufen, müssen zukünftig statt mit Bußgeld mit Freiheitstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen rechnen.

In der Regel wird der höchste Repräsentant, also Geschäftsführer oder Vorstand, in die Haftung genommen. Der Betroffene gilt dann als vorbestraft. Damit wird ein neues Kapitel im Kampf gegen Lohndumping aufgeschlagen.

Falls das Urteil rechtskräftig wird, erlangt es eine bundesweite Bedeutung.

Dietmar Laubscher

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Bußgeld bis 500.000 Euro bei nicht eingehaltenem Mindestlohn!

Mittwoch, 03. Februar 2010

Zollämter prüfen stichprobenartig auch ohne konkreten Verdacht die Einhaltung des Mindestlohns von 8,02 Euro pro Stunde.

Nachdem seit 1. Januar 2010 der Mindestlohn auch in der Abfallwirtschaft gilt, werden Unternehmen dieser Branche neben anderen, wie beispielsweise aus der Mietwäsche- und Gebäudereinigungsbranche, verstärkt kontrolliert. Der Zoll geht davon aus, dass bei jedem fünften Betrieb Unregelmäßigkeiten beim Mindestlohn vorliegen.

Da Geldbußen bis 500.000 Euro verhängt werden können, tun sich Arbeitgeber keinen Gefallen, wenn sie den Mindestlohn ihren Mitarbeitern vorenthalten. Das Bußgeld wird in jedem Fall die betriebswirtschaftlichen Kosten der Lohnanpassung überschreiten.

Auch kann der Auftraggeber haften, wenn er niedrige Konditionen akzeptiert hat, die auf Verweigerung des Mindestlohns basieren. Der Zoll geht dann von einer Absprache zum Nachteil der Mitarbeiter aus.

Mitarbeiter, denen der zustehende Mindestlohn nicht gezahlt wird, sollten ihren Arbeitgeber auf die oben genannten Folgen aufmerksam machen. Im Bußgeldfall ist ihr Arbeitsplatz eher in Gefahr als bei einer korrekten Entlohnung.

Dietmar Laubscher

http://www.trust-competence.de/partner/laubscher

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Mindestlöhne auch in der Abfallbranche

Montag, 02. Februar 2009

Der Bundestag hat in namentlicher Abstimmung den Weg für Mindestlöhne in der Entsorgungsbranche frei gemacht.

Somit sind die Novellen zum Mindestarbeitsbedingungengesetz und zum Arbeitnehmerentsendegesetz beschlossen. Diese gelten auch für Beschäftigte in Großwäschereien, Altenpflege, Wach- und Sicherheitsdiensten, Bergbau-Spezialarbeiten und Aus- und Weiterbildungsbranche. Damit werden zusätzlich ca. 3,3 Millionen Arbeitnehmer gegen Lohndumping geschützt.

Der Bundesrat muss noch zustimmen, er will unter anderem eine einheitliche Zuständigkeit der Zollbehörden für die Überwachung der Mindestlöhne. Dem kann ich nur beipflichten.

Verschiedene Lobbyisten malen nun den Untergang des Abendlandes – zumindest des deutschen Teils – an die Wand. Dass es in den urkapitalistischen USA seit langem Mindestlohnregelungen gibt, wird gerne verschwiegen.

Ich bin jedenfalls froh, dass ich bei Wertstoff- und Abfallmanagementprojekten zukünftig von allen Entsorgern und Verwertern eine Erklärung zur Mindestlohntreue verlangen kann. Optimierungen ja, aber nicht auf Kosten der Mitarbeiter.

Dietmar Laubscher

http://www.diekostenmanager.de/d-laubscher

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