Bisher wurde ein Verstoß gegen die Mindestlohnregelung als Ordnungswidrigkeit gesehen, ab sofort ist es laut Landgericht Magdeburg eine Straftat.
Unternehmen, die die allgemein verbindlichen Mindestlöhne unterlaufen, müssen zukünftig statt mit Bußgeld mit Freiheitstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen rechnen.
In der Regel wird der höchste Repräsentant, also Geschäftsführer oder Vorstand, in die Haftung genommen. Der Betroffene gilt dann als vorbestraft. Damit wird ein neues Kapitel im Kampf gegen Lohndumping aufgeschlagen.
Falls das Urteil rechtskräftig wird, erlangt es eine bundesweite Bedeutung.
Dietmar Laubscher
