Archiv für die Kategorie ‘Facility- und Gebäudemanagement’

Tariflohn der Gebäudereiniger ist seit 01.Januar 2012 wieder allgemeinverbindlich.

Dienstag, 10. Januar 2012

Die Bundesregierung hat in ihrer letzten Sitzung vor Weihnachten erneut die Allgemeinverbindlichkeit der Tariflöhne für die Gebäudereinigung beschlossen.

Das bedeutet, dass die verhandelten Löhne für die Jahre 2012 und 2013 wieder als gesetzliche Mindestlöhne für die Branche gelten. Diese zu unterlaufen ist damit erneut und gottseidank wieder zum Straftatbestand erhoben worden. Denn Sparen an den Kosten der Gebäudereinigung ist zwar gut und schön, wenn dies intelligent und mit Fachkenntnis vorgenommen wird. Aber es ist sehr unschön, wenn es in erster Linie darum geht Menschen, die ihre Arbeitsleistung dazu erbringen uns „den Dreck weg zu machen“, um ihren nicht gerade üppigen Lohn zu betrügen.

Bereits in der Vergangenheit hat der Zoll viele Kontrollen vorgenommen und auch Auftraggeber mit Strafen belegt. Denn es wird diesen unterstellt, dass sie bei Stundenverrechnungssätzen, die ein „normales Maß“ unterschreiten (für 2012 ca. 15 €), hätten wissen müssen, dass der Tariflohn / gesetzliche Mindestlohn nicht bezahlt werden kann.

Auch wenn es einfach erscheint an Gebäudereinigungskosten „zu drehen“, so sollte man also immer sehr vorsichtig und gewissenhaft daran gehen – am besten man fragt um Hilfe bei einem zertifizierten Experten.

Manfred Heiny

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Verstoß gegen Mindestlohn jetzt Straftat

Freitag, 09. Juli 2010

Bisher wurde ein Verstoß gegen die Mindestlohnregelung als Ordnungswidrigkeit gesehen, ab sofort ist es laut Landgericht Magdeburg eine Straftat.

Unternehmen, die die allgemein verbindlichen Mindestlöhne unterlaufen, müssen zukünftig statt mit Bußgeld mit Freiheitstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen rechnen.

In der Regel wird der höchste Repräsentant, also Geschäftsführer oder Vorstand, in die Haftung genommen. Der Betroffene gilt dann als vorbestraft. Damit wird ein neues Kapitel im Kampf gegen Lohndumping aufgeschlagen.

Falls das Urteil rechtskräftig wird, erlangt es eine bundesweite Bedeutung.

Dietmar Laubscher

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Bußgeld bis 500.000 Euro bei nicht eingehaltenem Mindestlohn!

Mittwoch, 03. Februar 2010

Zollämter prüfen stichprobenartig auch ohne konkreten Verdacht die Einhaltung des Mindestlohns von 8,02 Euro pro Stunde.

Nachdem seit 1. Januar 2010 der Mindestlohn auch in der Abfallwirtschaft gilt, werden Unternehmen dieser Branche neben anderen, wie beispielsweise aus der Mietwäsche- und Gebäudereinigungsbranche, verstärkt kontrolliert. Der Zoll geht davon aus, dass bei jedem fünften Betrieb Unregelmäßigkeiten beim Mindestlohn vorliegen.

Da Geldbußen bis 500.000 Euro verhängt werden können, tun sich Arbeitgeber keinen Gefallen, wenn sie den Mindestlohn ihren Mitarbeitern vorenthalten. Das Bußgeld wird in jedem Fall die betriebswirtschaftlichen Kosten der Lohnanpassung überschreiten.

Auch kann der Auftraggeber haften, wenn er niedrige Konditionen akzeptiert hat, die auf Verweigerung des Mindestlohns basieren. Der Zoll geht dann von einer Absprache zum Nachteil der Mitarbeiter aus.

Mitarbeiter, denen der zustehende Mindestlohn nicht gezahlt wird, sollten ihren Arbeitgeber auf die oben genannten Folgen aufmerksam machen. Im Bußgeldfall ist ihr Arbeitsplatz eher in Gefahr als bei einer korrekten Entlohnung.

Dietmar Laubscher

http://www.trust-competence.de/partner/laubscher

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Neues vom Arbeitsmarkt: mehr freie Stellen und mehr Geld!

Donnerstag, 29. Oktober 2009

Der Arbeitsmarkt entwickelt sich besser als erwartet – leider nicht konjunkturbedingt.

Wo kommen auf einmal so viele freie Stellen her? Des Rätsels Lösung ist dem demographischen Wandel geschuldet: es gehen mehr Arbeitnehmer in Rente als junge Berufanfänger starten!

Auch die Beschäftigten im Gebäudereinigungsgewerbe können aufatmen: Arbeitgeber und Gewerkschaft haben sich geeinigt, die 860.000 Reinigungskräfte erhalten mehr Geld.

Auch die Rohstoffpreise steigen langsam, aber stetig (seit Januar um 50-70%) – ein Indikator, dass die Nachfrage wieder anzieht!

Krise hin, Arbeitsplätze her, Lohnerhöhung – was will man mehr!?! Und die weitere positive Botschaft lautet: es werden Zeiten kommen, wo auch ältere Arbeitnehmer (wieder) gesucht werden. Bleibt nur zu hoffen, dass die dann auch wollen….

Dietmar Laubscher

http://www.trust-competence.de/partner/d-laubscher

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Gebäudereinigung – Mindestlöhne laufen aus!

Dienstag, 29. September 2009

Wenn nicht bis morgen ein “mittleres Wunder” geschieht und sich die Tarifpartner der IG Bau und des Bundesinnungsverbands Gebäudereinigung auf einen neuen Tarifvertrag und Mindestlohn einigen, gibt es ab 01.10. 2009 den bisherigen Mindestlohn im Reinigungsgewerbe nicht mehr.

Die Chancen für eine Einigung stehen dabei schlecht, weil die Gewerkschaft eine Erhöhung um 8,7% fordert, von der sie auch während den Verhandlungen nicht abgerückt ist. Die Arbeitgeber bieten ein Plus von 3% (im Osten 3,6%) an, was bei Akzeptanz zu neuen Mindestlöhnen von 8,39 Euro (West) und 6,82 Euro (Ost) führen würde. Durch die Kündigung und das Nichtzustandekommen einer Einigung sind die Mindestlöhne aufgehoben.

Ein neuer Mindestlohn käme nur nach Einigung und Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit zustande!

Das würde bedeuten, dass ab 01.10.09 keine Kontrollinstanz mehr über die Einhaltung der Mindestlöhne (im Westen 8,15 Euro) wacht und und die Reinigungsunternehmen ihren neuen Mitarbeitern nur noch Löhne im Bereich +/- 6 Euro pro Stunde anbieten werden. Dadurch wird möglicherweise eine Abwärtslohnspirale in Gang gesetzt, die sich in verminderter Reinigungsqualität niederschlagen könnte.

Bleibt zu hoffen, dass bei den Tarifpartnern doch noch die Vernunft siegt.

Manfred Heiny

http://www.diekostenmanager.de/m-heiny

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Sind die drohenden Kostensteigerungen bzw. die Weitergabe an die Kunden gerechtfertigt?

Mittwoch, 28. Januar 2009

Der Markt der Gebäudereinigung wird sich im Laufe des Jahres stark bewegen, denn in der vergangenen Woche (KW 4/2009) hat sich die IG BAU vorgewagt und für die im Sommer anstehenden Tarifverhandlungen eine Forderung von 8,7% (!!) ins Spiel gebracht.

Da wir in der Reinigung einen verbindlichen Mindestlohn haben und gleichzeitig viele Zollkontrollen wegen Verstößen dagegen und gegen das ArbeitnehmerEntsendeGesetz laufen, wird es für die Reinigungsanbieter keine Möglichkeiten mehr wie früher geben, gravierende Lohnerhöhungen zu kompensieren.

Sie werden sich veranlasst sehen, die Lohnerhöhungen an die Kunden weiter zu geben.

Meiner Meinung nach ist damit jetzt ein Zeitpunkt gekommen, zu dem man sich verstärkt Gedanken um seine Reinigungsinhalte und eingekauften Leistungen machen muss, um zumindest eine Chance zu haben, die drohenden neuen Kosten teilweise abzuwehren.

Manfred Heiny

http://www.diekostenmanager.de/m-heiny

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Zollkontrollen beunruhigen Reinigungskunden

Freitag, 05. September 2008

Trotz oder sogar wegen umfangreicher Aufklärungskampagnen zum Thema Mindestlohn und Arbeitnehmer Entsende Gesetz (AEntG) zeigen sich Auftraggeber von Reinigungsleistungen in Gesprächen immer wieder verunsichert.

„Man liest von hohen Strafen für die Auftraggeber, nur weil sie ihren Job eines günstigen Einkaufs wörtlich genommen haben“.

„Es kann doch nicht sein, dass ich dafür bestraft werde, dass (m)ein Auftragnehmer Fehler gemacht hat“.

Aus solchen Aussagen spricht ein Teilwissen, das dazu führen kann, aus Angst vor einer möglichen Strafe, im Einkauf von Reinigungsleistungen falsche Entscheidungen zu treffen. Was tut man also, um sich nicht dem Vorwurf der Mithilfe beim Lohndumping auszusetzen – man kauft sicherheitshalber teuer ein und hofft, dass damit die oben beschriebenen Probleme vermieden werden.

Das kann (teilweise) zutreffen, muss aber nicht, denn wie ich in letzter Zeit häufiger gesehen habe, nutzen Dienstleister die bestehende Situation, um ihrerseits einfach teuer anzubieten und dadurch nicht nur den Anschein zu erwecken die Kalkulation würde auf dem Mindestlohn basieren, sondern praktischerweise auch gleich ihren Gewinn zu erhöhen.

Irgendwo zwischen zu billig und zu teuer liegt, wie immer, die Wahrheit.

Manfred Heiny

http://www.diekostenmanager.de/m-heiny

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