Verkehr/Antwort
Berlin: (hib/HAU) Über die Hintergründe der nicht erteilten Ausnahmegenehmigungen für schwere Güterzüge auf Strecken des Schienennetzes in Thüringen informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12355) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11923). Nach Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AG) erfolge eine Prüfung von Ausnahmegenehmigungen gemäß vorliegendem Antrag des Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) streckenbezogen im Vorlauf zur eigentlichen Trassenbestellung, heißt es in der Antwort. Über die Abstände beziehungsweise die Dauer einer Ausnahmegenehmigung entscheide der jeweilige Anlagenverantwortliche der DB InfraGO AG. Hierbei spiele der Anlagenzustand und die Sicherheit für den Bahnbetrieb eine maßgebliche Rolle.
Betroffen von den nicht mehr erteilten Ausnahmegenehmigungen aufgrund der Sanierungsbedürftigkeit sind den Angaben zufolge die Strecke 6311 (Abschnitt Eisenach – Grimmenthal – Themar), die Strecke 6708 (Themar DB-Grenze – Themar), die Strecke 5240 (Abschnitt Meiningen – Ritschenhausen), die Strecke 6694 (Plaue – Ilmenau DB-Grenze) sowie die Strecke 6302 (Wolkramshausen – Sondershausen – Wasserthaleben – Hohenebra – Greußen). „Aufgrund der nicht mehr erteilten Ausnahmegenehmigungen auf den benannten Strecken konnten keine Trassenbestellungen ab Verkehrstag 1. Juli 2024 ausgelöst werden“, schreibt die Bundesregierung.