Verkehr/Antwort
Berlin: (hib/HAU) Über Förderinstrumente und Fördermittel des Bundes für Projekte des autonomen Fahrens informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12235) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/11772). Der Antwort zufolge wird das Projekt des Deutschen Zentrums Mobilität der Zukunft (DZM) „C2CBridge – Country to City Bridge“ am Standort Karlsruhe mit 12,33 Millionen Euro durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) während der Förderphase von 2023 bis 2026 unterstützt. Für die Förderrichtlinie „Autonomes und vernetztes Fahren in öffentlichen Verkehren“ stehen im Jahr 2024 127,76 Millionen Euro aus dem BMDV-Etat zur Verfügung.
Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verantwortete Forschungs-Fördermaßnahme „Elektronik und Softwareentwicklungsmethoden für die Digitalisierung der Automobilität“ wird der Antwort zu Folge mit 112,7 Millionen Euro gefördert. Für das Nationale Förderprogramm „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sieht der Haushaltsansatz 2024 75,8 Millionen Euro vor.
Das DZM-Projekt „C2CBridge“ ist laut Bundesregierung den Bereichen multimodale Mobilitätsangebote sowie Verkehrskonzepte zuzuordnen. In diesem Projekt würden Anforderungs- und Akzeptanzanalysen durchgeführt, um ein differenziertes Verständnis über die individuellen Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in der Land-Stadt-Mobilität zu gewinnen. Hinzu komme die Analyse maßgebender Entscheidungsparameter im Verkehrsmittelwahlverhalten. Darauf aufbauend sollen den Angaben zufolge nachhaltige, skalierbare und übertragbare Lösungen für attraktive, durchgängige Mobilitätskonzepte auf funktionalem Niveau erarbeitet werden.
Gegenstand der Förderrichtlinie „Autonomes und vernetztes Fahren in öffentlichen Verkehren“ sei die Weiterentwicklung des Mobilitätssystems durch Automatisierung und digitale Vernetzung, heißt es in der Antwort weiter. Hierzu sollen in komplexen, anwendungsorientierten Vorhaben praxistaugliche Lösungen für konkrete Mobilitätsbedarfe auf Grundlage des autonomen und vernetzten Fahrens gefördert werden. „Ziel der Förderung ist es, durch die Umsetzung anwendungsorientierter Vorhaben im Bereich des autonomen und vernetzten Fahrens im Straßenverkehr, einschließlich der Berücksichtigung von Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern, zur Steigerung der Verkehrssicherheit sowie zu einer effizienten und emissionsreduzierten Mobilität sowie gesellschaftlicher Teilhabe und Akzeptanz des autonomen und vernetzten Fahrens beizutragen.“
Das nationale Förderprogramm „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ habe anwendungsnahe technologische Innovationen in den drei Säulen „Automatisiertes Fahren“, „Innovative Fahrzeuge“ und „Systemtechnologien“ zum Gegenstand. Innerhalb des Programms würden sowohl technologische Lösungsansätze für Fahrzeuge auf der Straße und Schiene selbst als auch solche für das Fahrzeug als Bestandteil vernetzter Systeme erarbeitet.