Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/SAS) Die Mineralölkonzerne haben die Quote zur Verringerung der Treibhausgase übererfüllt, das zeigt ein Bericht zur Evaluierung der Treibhausgasminderungsquote, den die Bundesregierung als Unterrichtung (20/12735) vorgelegt hat.

Demnach waren die Mineralölkonzerne 2022 entsprechend der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) in Höhe von sieben Prozent zu einer Kohlendioxid-Einsparung in Höhe von 14 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten verpflichtet. Diese Quote sei um 3,4 Millionen Tonnen übererfüllt worden, heißt es in dem Bericht. Ausgleichsabgaben seien gleichzeitig in Höhe von 31,5 Millionen Euro entrichtet worden. Dies entspreche einer verfehlten Emissionsminderung von 53.000 Tonnen CO2-Äquivalenten, schreibt die Bundesregierung.

Für das Jahr 2023 liegen der Bundesregierung zufolge noch keinen Daten vor: Da die Abrechnung der Jahresquotenanmeldung 2023 zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts noch nicht abgeschlossen gewesen sei, stammten die aktuellsten vorliegenden Daten aus dem Jahr 2022. Sobald das Hauptzollamt Frankfurt (Oder), das bundesweit zuständig ist für die Berechnung und Überwachung der Treibhausgasquote ist, diese abgeschlossen habe, werde die neue Statistik der Quotenerfüllung auf der Webseite des Hauptzollamtes veröffentlicht, heißt es im Evaluierungsbericht.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtet die Mineralölkonzerne als „Inverkehrbringer von Otto- und Dieselkraftstoffen“ dazu, die CO2-Emissionen ihres Kraftstoffes um einen bestimmten Prozentsatz – der sogenannten Treibhausgasminderungs-Quote – zu senken. Damit werden Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) umgesetzt, welche die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, im Jahr 2030 einen Mindestanteil an erneuerbaren Energien im Verkehrsbereich zu erreichen.

Angesichts der Übererfüllung und der geringen Ausgleichabgaben sei festzustellen, dass die „gesetzlichen Zielwerte in der Summe vollständig erfüllt werden“, heißt es im Bericht. Die Zielwerte seien auf diesem Niveau realistisch und von den Verpflichteten erfüllbar. Ob die jährlich steigende THG-Quote in den kommenden Jahren (bis auf 25 Prozent im Jahr 2030) ebenfalls erreicht wird, hänge „im Wesentlichen von der Verfügbarkeit an Erfüllungsoptionen ab“.

Den Mineralölkonzernen stehen zur Erfüllung der THG-Quote verschiedene Möglichkeiten offen, die sogenannten Erfüllungsoptionen: Dazu zählt etwa das Inverkehrbringen von reinem Biokraftstoff, elektrischem Strom oder erneuerbaren Kraftstoffen aus nicht-biogenem Ursprung. Auch Projekte zur Upstream-Emissionsminderung, bei der etwa das Abfackeln von Begleitgasen bei der Förderung von Erdöl vermieden wird, gehören zu den möglichen Erfüllungsoptionen.