Klimaschutz und Energie/Antwort

Berlin: (hib/MIS) Die Regulierung der Stromnetze ist aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, um diskriminierende Verhaltensweisen aufgrund des nicht vorhandenen Wettbewerbs etwa in Form überhöhter Netzentgelte oder unangemessener Bedingungen für den Netzzugang zu vermeiden. Das geht aus der Antwort (20/13460) auf eine Kleine Anfrage (20/13210) hervor, die sich danach erkundigt hatte, wie die Bundesregierung, den stark regulierten Markt auf Ebene der Übertragungsnetzbetreiber weiter zu liberalisieren und so die Kosten für die Netzintegration der erneuerbaren Energien durch marktwirtschaftlichen Wettbewerb und Innovationen zu senken gedenke. In der Regierungsantwort heißt es weiter: Nach Paragraf 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sei eine preisgünstige Stromversorgung, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruhe, Ziel des Gesetzes. An dieses Ziel sei die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Rahmen der Regulierung gebunden. Für Vorgaben im Bereich des Netzzugangs und der Netzentgelte sei die Bundesnetzagentur nach den europäischen Vorgaben als unabhängige Behörde zuständig.

Auch die Berücksichtigung von Risiken durch innovative Technologien finde im Rahmen der Regulierung durch die BNetzA statt. Auch dies falle in den Bereich, für den die BNetzA allein zuständig und unabhängig sei.

Darüberhinaus bekräftigt die Regierung ihre Absicht, das Reallabore-Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Es befinde sich aktuell in der Ressortabstimmung.