Wirtschaft/Antwort
Berlin: (hib/BAL) Weniger Treibhausgasemissionen bei der Stromerzeugung: Nach Angaben der Bundesregierung ist die Treibhausgasintensität der Bruttostromerzeugung in Deutschland im Jahr 2023 „trotz Vollendung des Ausstiegs aus der Kernenergie“ um 49 Gramm Kohlendioxid (CO2) pro erzeugter Kilowattstunde (kWh) im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Damit habe sich die Reduktion im Vergleich zum Trend vor Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der folgenden Gaspreiskrise verstärkt, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (20/12243) auf eine Kleine Anfrage (20/11934) mit dem Titel „Folgen der neuen Batterieverordnung für den Wirtschaftsstandort Deutschland“.
In den Jahren 2015 bis 2020 ist die Treibhausgasintensität den Angaben zufolge um durchschnittlich 33 Gramm CO2 pro kWh gesunken, allerdings 2021 und 2022 gestiegen, „da zur Gaseinsparung krisenbedingt wieder vermehrt Kohle verstromt wurde“. Im Jahr 1990 seien pro kWh erzeugtem Bruttostrom noch 760 Gramm CO2 ausgestoßen worden, bis 2020 sei dieser Wert auf 360 Gramm gesunken. Das Umweltbundesamt (UBA) rechne damit, dass der Wert bis 2030 auf 100 Gramm sinken werde, erklärt die Bundesregierung weiter.
Keine Äußerung gibt die Bundesregierung zum derzeit laufenden EU-Konsultationsprozess zur neuen Batterieverordnung ab. Sie erklärt dazu: „Die Bundesregierung befindet sich dazu aktuell im ressortinternen und -übergreifenden Willensbildungsprozess. Mit dem Willensbildungsprozess zusammenhängende laufende Abstimmungen und Gespräche der Bundesregierung fallen in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Bundesregierung äußert sich zu solchen laufenden Vorgängen grundsätzlich nicht.“
In einer detaillierten Liste wird in der Antwort aufgeführt, welche öffentlichen Mittel in Form von Subventionen und sonstigen Förderungen Batteriehersteller in Deutschland seit dem Jahr 2017 erhalten haben.