Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft. Insofern sei über den genauen Mechanismus und die Adressaten der Regelung sowie die einbezogenen Produkte und die Höhe der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe noch zu entscheiden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/10201) auf eine Kleine Anfrage (20/10045).

Hintergrund ist die von der Bundesregierung geplante Einführung einer Plastikabgabe ab 2025 und die Diskussion um eine mögliche Umlegung der Plastikabgabe auf die Verursacher. Die sogenannte EU-Plastikabgabe ist einer von mehreren Teilbeträgen, aus denen sich der Beitrag eines jeden Mitgliedstaates zum EU-Haushalt zusammensetzt. Die jährlich zu entrichtende EU-Plastikabgabe bemisst sich nach dem nationalen Aufkommen an nicht recycelten Kunststoffverpackungsabfällen und soll in den Mitgliedstaaten einen Anreiz zur Verringerung des Verbrauchs von Einwegkunststoffen, zur Förderung des Recyclings und zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft schaffen. Die EU-Plastikabgabe wird aus den nationalen Haushalten entrichtet. Es steht aber im Ermessen der Mitgliedstaaten, zu entscheiden, ob und in welchem Umfang die jeweilige Summe der EU-Plastikabgabe umgelegt werden soll. Eine nationale Umlegung der EU-Plastikabgabe, die bisher von der Allgemeinheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler getragen wird, auf die Hersteller und Inverkehrbringer gemäß Koalitionsvertrag trage dem Verursacherprinzip Rechnung und fördere eine ökologische Lenkungswirkung im vorgenannten Sinne, heißt es in der Antwort.