Verkehr/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung plant im Zusammenhang mit der Erhöhung der Lkw-Maut keine Kompensation, um die Speditions- und Logistikbranche vor einer Doppelbelastung zu bewahren. Der Aufwand zur Errichtung eines interimsweise geltenden Erstattungssystems für den kurzen Zeitraum, in dem der nationale Emissionshandel und die CO2-abhängige Lkw-Maut gleichzeitig gelten, stelle sich als unverhältnismäßig hoch dar, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (20/10905) auf eine Kleine Anfrage (20/10592). Eine Kompensationslösung werde deshalb nicht weiterverfolgt, heißt es.

Die Regierung verweist darauf, dass 2027 der europäische Emissionshandel für den Landverkehr und Gebäudebereich (ETS II) in Kraft trete. Dann stelle sich die Frage nach einer Überbelastung des Straßengüterverkehrs bereits nicht mehr, „da die CO2-Bepreisung nach dem nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetz in der dann geltenden europäischen Regelung aufgehen wird“.